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Energieeffizient Sanieren |
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Gefördert wird der Ersterwerb eines bereits sanierten Gebäudes oder auch einer Eigentumswohnungen und alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen und Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den jeweils, technischen Mindestanforderungen entsprechen. Voraussetzung hierfür ist, das für das zu sanierende Gebäude vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige eingereicht wurde.
Kreditmodell
- Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
- Maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
- Bei Erreichung des KfW-Effizienthaus 100, ein Tilgungszuschuss (Gutschrift auf
dem Darlehnskonto) in Höhe von 5 % der Darlehenssumme
- Bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 70, ein Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 %
der Darlehenssumme
- Maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen
- Basis: 100 % förderfähigen Kosten
- Zuschuss zu den Investitionskosten pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70 – 17,5 % (maximal 13.125 Euro)
- KfW-Effizienzhaus 100 – 10 % (maximal 7.500 Euro)
- Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen - 5 % (maximal 2.500 Euro)
Investitionszuschussmodell
- Basis: 100 % förderfähigen Kosten
- Zuschuss zu den Investitionskosten pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70 – 17,5 % (maximal 13.125 Euro)
- KfW-Effizienzhaus 100 – 10 % (maximal 7.500 Euro)
- Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen - 5 % (maximal 2.500 Euro)
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